Was die Vorlage enthält
Drei Arbeitsseiten zum Bereithalten an der Arbeitsstelle und ein Hinweisblatt.
- A Angaben zum Protokoll und Gültigkeit
- B Anlage, Stromkreis und Arbeit
- C Arbeitsverfahren: spannungsfrei, mit einem Feld für ein eigenes Verfahren bei Arbeiten unter Spannung
- D Einspeisungen und Gefährdungen, auch Rückspeisung und gespeicherte Energie
- E Personen und Rollen: anlagenverantwortliche Person, arbeitsverantwortliche Person
- F Die fünf Sicherheitsregeln, jede mit Kürzel und Uhrzeit abgezeichnet
- G Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme
- H Unterbrechungen und Wechsel
- I Arbeitsende und Wiedereinschalten, in Reihenfolge
- J Abschluss
Seite 3 listet die Freischaltstellen mit ihren Schlössern, die Erdungsvorrichtungen und Abdeckungen und alle Personen, die mit persönlichem Vorhängeschloss unter der Freischaltung arbeiten. Das Hinweisblatt erklärt die Schritte, warum Arbeiten unter Spannung die Ausnahme sind, die beiden Rollen und zu jeder Anforderung die deutsche und die Schweizer Vorschrift nebeneinander; hat ein Land keine eigene Vorschrift, steht es dort.
Wann brauchen Sie es?
An elektrischen Anlagen wird im spannungsfreien Zustand gearbeitet: freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Spannungsfreiheit feststellen, erden und kurzschließen, benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken. Das Protokoll zeigt, was in welcher Reihenfolge von wem freigeschaltet wurde und wer die Arbeit freigegeben hat. Arbeiten unter Spannung deckt es nicht ab: Sie brauchen ein eigenes, schriftlich begründetes Verfahren.
Vorschriften, denen die Vorlage folgt
Deutschland
- DGUV Vorschrift 3, Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, §3 und §5 bis §8
- DIN VDE 0105-100, Betrieb von elektrischen Anlagen (fünf Sicherheitsregeln, anlagenverantwortliche und arbeitsverantwortliche Person)
- DGUV Regel 103-011, Arbeiten unter Spannung (das eigene Verfahren)
- DGUV Information 209-015, Instandhaltung an Maschinen und Anlagen (persönliches Vorhängeschloss je Person)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), §5 und §8
- BetrSichV §10 und §12 und TRBS 1112 für Instandhaltungsarbeiten
Schweiz
- Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV), Art. 22
- Starkstromverordnung, Art. 11, 12 und 67 bis 79
- ESTI-Weisung 407 (Version 0526)
- Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV), Art. 3, 6 und 9
- SN EN 50110-1, Betrieb von elektrischen Anlagen (Unterbrechungen der Arbeit)
- Suva 84042, 84040 und 88813 (lebenswichtige Regeln für Elektrizität und für die Instandhaltung)
DGUV Vorschrift 3, NIV, Starkstromverordnung und ESTI-Weisung 407 am 15. Oktober 2026 gegen die aktuellen Ausgaben geprüft.