Was die Vorlage enthält
Der Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten, auf dem Formular kurz „Erlaubnisschein für Feuerarbeiten“: drei Arbeitsseiten zum Aushängen an der Arbeitsstelle und ein Hinweisblatt.
- A Angaben zum Erlaubnisschein und Gültigkeit
- B Arbeitsbeschreibung, Ausführende, Koordination mit Fremdfirmen
- C Feuerarbeiten vermeiden oder verlegen: Geht es kalt oder in der Werkstatt?
- D Maßnahmen: Feuerlöscher, Alarmierung, Brandschutzanlagen, Arbeitsgeräte und Gefährdungsbereich
- E Explosionsfähige Atmosphäre, Behälter, enge Räume und Freischalten, mit den Nummern der Nachweise
- F Gefährdungsbereich und Zeiten der Brandwache: Mindestwert aus den Vorschriften neben dem festgelegten Wert
- G Brandposten, Brandwache und Alarmierung
- H Freigabe durch die ausstellende und die arbeitsverantwortliche Person
- I Abschlusskontrolle und Aufhebung nach der Brandwache
Die Seiten 1 und 2 enthalten den Erlaubnisschein, Teile A bis I; Seite 3 das Brandwachen-Protokoll und die Übergabeliste. Das Hinweisblatt erklärt die Schritte, wann kein Schein nötig ist, die Rolle von Brandposten und Brandwache und zu jeder Anforderung die deutsche und die Schweizer Vorschrift nebeneinander; hat ein Land keine eigene Vorschrift, steht es dort.
Wann brauchen Sie ihn?
Funken beim Schweißen, Schneiden und Trennschleifen fliegen 10 m und weiter, und Brände entstehen oft erst Stunden nach der Arbeit. Außerhalb eines dafür bestimmten Arbeitsplatzes brauchen Feuerarbeiten eine schriftliche Erlaubnis: brennbare Stoffe entfernt oder abgedeckt, Öffnungen abgedichtet, Feuerlöscher bereit, ein Brandposten während der Arbeit und Kontrollen über mindestens 2 Stunden danach. Prüfen Sie zuerst, ob ein kaltes Verfahren oder die Werkstatt die Feuerarbeiten ganz vermeidet.
Vorschriften, denen die Vorlage folgt
Deutschland
- DGUV Information 205-001, Betrieblicher Brandschutz in der Praxis (Dezember 2020), 7.4.7 Heiß- und Feuerarbeiten
- DGUV Information 209-010, Lichtbogenschweißen (März 2017), Kapitel 8 und der Erlaubnisschein in Anlage 1
- ASR A2.2, Maßnahmen gegen Brände
- ArbSchG §5, §8 und §12; BetrSichV §10
- DGUV Regel 113-004, Behälter, Silos und enge Räume, Anhang 1: Feuerarbeiten in engen Räumen
- VdS 2047, Sicherheitsvorschriften für feuergefährliche Arbeiten (Versicherer)
Schweiz
- VKF-Brandschutzrichtlinie 12-15 (1. April 2026) und Brandschutzmerkblatt 2008-15, Brandverhütung auf Baustellen
- EKAS-Richtlinie 6509, Schweissen, Schneiden und verwandte Verfahren
- Suva 84012, Brandschutz beim Schweissen; VUV Art. 3, 6, 8, 9, 36 und 43
- Suva 1416, Arbeiten in Behältern und engen Räumen
Am 15. Oktober 2026 gegen die aktuellen Ausgaben geprüft.